BSF Orden Musikzüge und Kapellen

Orden für Musikzüge und Kapellen

Um die Wichtigkeit des karnevalistischen Tanzsportes in unserem Verband zu demonstrieren, werden an besonders treue Mitglieder Auszeichnungen verliehen.

Voraussetzungen:

  1. insgesamt 11jährige aktive Mitwirkung in einem Musikzug oder einer Musik-Kapelle, die Mitglied im Regionalverband BSF ist.
  2. insgesamt 11jährige aktive Mitwirkung im Fachausschuß Musikwesen des BSF

Die in den Punkten 1 und 2 genannten Tätigkeiten zählen jeweils ab dem 16. Lebensjahr.

Jane Doe

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